Hallo,

Jede gesetzlich versicherte Person, welche über keine Kontraindikationen verfügt, ist grundsätzlich zur Teilnahme an einem Online-Präventionskurs berechtigt. Alle gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Präventionskurse in unterschiedlicher Höhe. Den genauen Erstattungsbetrag kannst du bei deiner Krankenversicherung erfragen. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Präventionskurse nur in Ausnahmefällen. Bitte kläre hier im Vorfeld ab, welche Möglichkeiten deine Krankenkasse anbietet. Zur Teilnahme benötigst du lediglich einen Online-Zugang und eine E-Mail-Adresse.

Die Kursgebühr beträgt 80,00 Euro. Die Höhe der Kostenerstattung ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich, beträgt in der Regel aber zwischen 75% und 100% der Kursgebühr. Die genaue Erstattungssumme erfährst du von deiner Krankenkasse.

Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhältst du von uns ein Teilnahmezertifikat per E-Mail. Auf dieser Teilnahmebestätigung füllst du deine Kontoverbindung ein und reichst diese bei deiner Krankenkasse ein. Du erhältst dann umgehend deine Kostenerstattung.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel 2 Kurse pro Jahr. Für diese Kurse erfolgt dann auch eine Kostenerstattung. Grundsätzlich kannst du aber so viele Kurse durchführen wie du möchtest.

Für die Erstellung der Teilnahmebestätigung benötigen wir deinen Vor- und Nachnamen, deine Adresse, deine E-Mail und dein Geburtsdatum. Die Anzahl der absolvierten Einheiten werden lediglich zu internen Auswertungszwecken und für den technischen Support erhoben. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte übermittelt.

Kein Problem. Du kannst die verpassten Einheiten einfach später absolvieren. Du hast bis zu 4 Wochen Zeit, die Einheiten nachzuholen.

Der Onlinekurs "Aktive Körperhaltung zur Kräftigung des aktiven Bewegungsapparates" ist bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) unter der Kurs-ID XXXXXXXXXXXXXX zertifiziert. Die genaue Kostenübernahme kann unter Angabe der Kurs-ID oder des Kurstitels bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden

Für alle gesetzlich Versicherten und anspruchsberechtigten Personen, die an keiner der Folgenden Kontraindikationen leiden:

  • Eine behandlungsbedürftige Erkrankung des Bewegungsapparates
  • Akut behandlungsbedürftige Erkrankte
  • Psychosen
  • Akut depressive Episode
  • Aktive Substanzabhängigkeit (z. B. Alkohol, Medikamente, Drogen, ...)
  • Akute Suizidalität
  • Akutes oder unverarbeitetes Trauma
  • Medikamente, welche die Aufmerksamkeit oder das Bewusstsein beeinträchtigen
  • Starkem Bluthochdruck
  • Schweren Herzkrankheiten
  • Epilepsie